Vollständiger Leitfaden zur Besteuerung von Forex-Gewinnen, CFDs und Kryptowährungen für deutsche Trader. Aktueller Stand 2026 – inklusive Änderungen zur Verlustverrechnung.
In Deutschland werden Gewinne aus dem Forex-Handel als Kapitalerträge behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag (effektiv 26,375%) und ggf. Kirchensteuer. Damit ist die Steuerbelastung unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz – was für Trader mit hohem Einkommen ein Vorteil sein kann.
Seit dem Jahressteuergesetz 2020 können Verluste aus Termingeschäften (inkl. CFDs, Forex, Optionen) nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden – maximal 20.000 Euro pro Jahr. Diese Beschränkung gilt weiterhin in 2026 und wird von Steuerberatern kritisiert.
Ein wichtiger Unterschied: Deutsche Broker (wie comdirect, DKB) führen die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Bei ausländischen Brokern (Exness, Pepperstone, IC Markets, etc.) ist dies nicht der Fall – Trader müssen ihre Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist keine Steuerhinterziehung, wenn man es korrekt meldet, erfordert aber mehr Eigenverantwortung.
Tipp: Führen Sie ein detailliertes Handelsjournal, um alle Gewinne und Verluste nachvollziehen zu können. Viele Trading-Tools wie das Excel-basierte Handelsjournal oder spezialisierte Software wie Blockpit (auch für Forex geeignet) können dabei helfen.
Forex-Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz beträgt somit ca. 26,375% (ohne Kirchensteuer).
Ja. Gewinne aus dem Forex-Handel müssen in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben werden, sofern keine Abgeltungsteuer direkt vom Broker einbehalten wurde. Bei ausländischen Brokern müssen Trader dies selbst deklarieren.
Ja, innerhalb des Verlustverrechnungstopfs. Verluste aus Termingeschäften (inkl. CFDs und Forex) können seit 2021 nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden – nicht mehr mit anderen Kapitalerträgen.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro (Einzelpersonen) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.
Deutsche Broker wie comdirect oder Consorsbank führen Abgeltungsteuer automatisch ab. Ausländische Broker wie Exness oder Pepperstone tun dies nicht – Trader müssen die Gewinne selbst deklarieren.
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